Medienbehörde attestiert ORF „anspruchsvolles Programm“

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  • Auch die Spartensender sind in die Beurteilung einzubeziehen.

Wien. (bau) Das mag der eine oder andere Zuseher durchaus kritischer sehen. Doch rein rechtlich ist beim ORF-Programm alles im grünen Bereich: Die Medienbehörde KommAustria hat eine Beschwerde der Privat-TV-Sender gegen ORFeins und ORF2 abgewiesen. Die Privatsender hatten moniert, der ORF biete in seinen Hauptsendern am Hauptabend zu wenig „anspruchsvolles Programm“. Für die KommAustria zählt zur Beurteilung der Erfüllung dieses Auftrags aber das Gesamtprogramm, also auch die Spartensender.

Die Privatsender hatten eine Auswertung des Hauptabendprogramms von ORFeins und ORF2 (Zeitzone 20 bis 22 Uhr) über eineinhalb Jahre vorgelegt. Sie orteten einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz: Dieses sieht vor, dass der ORF im Hauptabend „in der Regel anspruchsvolle Sendungen“ zur Wahl stellen muss. Die KommAustria allerdings verweist darauf, dass im Gesetz ausdrücklich vom „Gesamtprogramm“, also allen TV-Sendern des ORF, die Rede sei – „also einschließlich der TV-Programme ORFIII und ORFSport+, die von den Privatsendern aber außer Acht gelassen wurden“. Daher sei die Beschwerde abzuweisen gewesen. Die Privatsender, darunter ProSiebenSat1Puls4 und somit auch ATV, ServusTV und Sky Österreich, aber auch der RTL-Vermarkter IP Österreich, wurden vertreten durch den Verband Österreichischer Privatsender. Der Bescheid der Behörde ist noch nicht rechtskräftig. Im Raum steht seit längerem auch eine Verschärfung des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF durch die Bundesregierung.